Synopses & Reviews
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht - Arbeitsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Trier - Hochschule f r Wirtschaft, Technik und Gestaltung, 76 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: A. EinleitungAm 18.08.2006 ist das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraftgetreten. Es setzt die Rahmenrichtlinie (RRL) 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens f r die Verwirklichung der Gleichbehandlungin Besch ftigung und Beruf um. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungenaus Gr nden der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oderder sexuellen Identit t zu verhindern oder zu beseitigen.F r das relativ junge AGG liegen seit dem 27.06.2007 erstmals seit Inkrafttretenaussagekr ftige Zahlen ber dessen Relevanz vor. Die Zahlen ver ffentlichte dasLAG Baden-W rttemberg (PM vom 27.06.2007, LAG Baden-W rttemberg, www.lag-baden-wuerttemberg.de), nachdem es f r den Zeitraum 18.08.2006 bis18.04.2007 bei den Arbeitsgerichten des Landes die Rechtsstreitigkeiten ermittelte, bei denen Normen aus dem AGG zur Anwendung kamen. Dies waren in dem relevantenZeitraum von 9 Monaten insgesamt 109 Verfahren, wobei das h ufigsteDiskriminierungsmerkmal mit 36 % das Alter war. Dabei wurden die Diskriminierungenzu 36 % aus dem Bereich der K ndigungen und zu 26 % aus dem Bereichbestehender Arbeitsverh ltnisse geltend gemacht; 38 % hatten einen Zusammenhangzu Bewerbungen. Die gew nschten Rechtsfolgen bestanden zu 75 % in derGeltendmachung einer Entsch digung oder eines Schadensersatzes.