Synopses & Reviews
Synopsis
Korruption in der offentlichen Verwaltung ist ein weltweit verbreitetes Ubel. Ihrer Bekampfung soll der Straftatbestand der unerlaubten Bereicherung dienen, der in Art. 20 der UN-Konvention gegen Korruption allen Mitgliedstaaten zur Einfuhrung empfohlen wird. Ein Amtstrager macht sich danach allein aufgrund der Tatsache strafbar, dass er die Herkunft bestimmter, auf ihn nachweisbar zuruckzufuhrender Vermogenswerte nicht erklaren kann bzw. will. Das Delikt erfreut sich international grosser Beliebtheit, wie nicht zuletzt die Verfahren gegen die im Arabischen Fruhling gesturzten Staatschefs Ben Ali und Mubarak sowie deren Gefolgsleute zeigten. Die Arbeit stellt das in Deutschland unbekannte Delikt vor, erlautert seine Entstehung, Anwendung und weltweite Verbreitung. Im Zentrum steht die auch fur den deutschen Gesetzgeber bei Umsetzung der Konvention relevante Frage nach der Vereinbarkeit des Tatbestands mit deutschem Verfassungsrecht. Exkurse in das deutsche Strafrecht belegen, dass auch dieses nicht frei von vergleichbaren Tatbestanden und kriminalpolitischen Ideen ist.