Synopses & Reviews
Die Europ{ische Menschenrechtskonvention, der inzwischen 26 Staaten West- und Osteuropas beigetreten sind, ist das weltweit erfolgreichste internationale Abkommen zum Schutz der Menschenrechte. Angesichts des in denletzten Jahren zu beobachtenden sprunghaften Anstiegs der dem Stra~burger Gerichtshof vorgelegten Beschwerden werden innerstaatliche Beh|rden und Gerichte immer h{ufiger mit seinen Urteilen konfrontiert. Die Frage ihrer Umsetzung im nationalen Recht istdaher von besonderer Aktualit{t. In dem Buch werden ausgehend von einer v|lkerrechtlichen Analyse der Wirkungen internationaler Gerichtsentscheidungen die Verpflichtungen herausgearbeitet, die unabh{ngig vom jeweiligen nationalen Recht f}r alle Konventionsstaaten in gleicher Weise gelten. Im Rahmen der umfassenden Untersuchung wird die vorliegende Praxis s{mtlicher Konventionsstaaten (insbesondere Gesetzes{nderungen und Gerichtsentscheidungen) eingehend analysiert. Die in der Arbeit entwickelte These, da~ die Beh|rden und Gerichte des am Verfahren beteiligten Staates die aufgrund der Feststellung einer Konventionsverletzung durch den Gerichtshof geschuldete Beendigung bzw. Wiedergutmachung durchzuf}hren haben, zwingt dazu, den Status der Konvention im nationalen Recht neu zu }berdenken.
Synopsis
Die vorliegende Arbeit wurde von der Juristischen Fakultat der Universitat Heidelberg im Sommersemester 1992 als Dissertation angenommen. Sie wurde mit der Otto-Hahn-Medaille der Max-Planck-Gesellschaft ausge- zeichnet. Die bis Ende 1992 verOffentlichte Literatur und Rechtsprechung konnte noch berucksichtigt werden. Die Untersuchung geht auf eine Anregung meines Doktorvaters, Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Jochen Abr. Frowein, Erster Vizeprasident der Europai- schen Kommission fur Menschenrechte, zuruck. Er hat ihre Entstehung mit vielfaltiger Forderung und wertvollen Anregungen begleitet, wofUr ihm mein ganz besonderer Dank gilt. Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Rudolf Bernhardt, Vizepriisident des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte, danke ich fur die Bereitschaft zum Gedankenaustausch und fUr zahlreiche Hinweise aus der Praxis. Den vorgenannten und Herrn Prof. Dr. Helmut Steinberger mochte ich aufierdem fUr ihre Bereitschaft danken, meine Studie in die Reihe der "Beitriige" des Instituts aufzunehmen. Entscheidende Impulse verdankt die Arbeit aufierdem einem dreimonatigen Praktikum in der Menschen- rechtsdirektion des Europarats in Strafiburg. Die dort gesammelten Erfah- rungen sowie die Diskussionen mit den Herren Dr. Andrew Z. Drzemczewski und Dr. Peter Leuprecht haben die Arbeit erheblich bereichert. 1m Hinblick auf die Praxis der skandinavischen Staaten mochte ich mich fur die Hilfe der Herren Dr. Rainer Hofmann, Prof. Dr. Torkel Opsahl und Dr. Soren Stenderup Jensen bedanken. Dank schul de ich ferner zahlreichen Kollegen und Gasten des Instituts, die die Entstehung der Arbeit in vielfaltiger Weise gefordert haben. Genannt seien hier nur Prof. Dr. Meree Barcelo, Dr. Tigran Beknazar- Yusbaschew, Michael J Hahn, Prof. Dr. Matthias Herdegen, Dr.