Synopses & Reviews
Auch im |ffentlichen Recht mu~ der Richter unter Umst{nden entscheiden, ohnevom Vorliegen oder Nichtvorliegen entscheidungserheblicher Sachverhaltselemente }berzeugt zu sein. Gleichwohl ist die objektive Beweislast im Sinne der Verteilung des Risikos der Ungewi~heit im |ffentlichen Recht bislang vergleichsweise wenig erforscht worden. Das h{ngt damit zusammen, da~ es im |ffentlichen Recht keine Beweisf}hrungslast oder subjektive Beweislast, sondern nur die objektive Beweislast gibt. Wesentlich ist aber auch die besondere Bedeutung von Prognosen und von sogenannten legislativen oder allgemeinen Tatsachen im|ffentlichen Recht. Das Buch weist nach, da~ Prognoselast - wer tr{gt das Risiko von Ungewi~heiten im Rahmen von Prognosen - und objektive Beweislast gleich gelagerte Ph{nomene sind. Au~erdem wird der Zusammenhang zwischen Fragen der Kontrolldichte und der Beweislastverteilungim |ffentlichen Recht aufgezeigt. Als Voraussetzung einer effektiven Grundrechtsdurchsetzung wird auch das Beweisma~ i.S.d. Anforderungen, die anden Grad der richterlichen ]berzeugung zu stellen sind, herausgearbeitet. Im Ergebnis wendet sich die Verfasserin gegen s{mtliche bisher vertretenen Theorien zur Beweislastverteilung im Verwaltungs- und Verfassungsrecht. Jedenfalls im Grundrechtsbereich kann nur die Auslegung des einzelnen Grundrechts im Verfassungsgef}ge die Frage beantworten, ob der Einzelne oder der Staat jeweils das Risiko verbleibender Ungewi~heit tr{gt. Beispiele zu den einzelnen Grundrechten und rechtsvergleichende Ausf}hrungen zum US-amerikanischen Recht erh{rten die Thesen.
Synopsis
Die Arbeit wurde im Sommersemester 1992 von der Juristischen Fakultat der Universitat Heidelberg als Habilitationsschrift angenommen. Rechtspre- chung und Literatur, die nach Januar 1992 erschienen sind, konnten nur noch marginal berucksichtigt werden. Mein Dank gilt vor aHem meinem verehrten Lehrer, Herrn Professor Dr. Dr. h. c. Karl Doehring, der meinen wissenschaftlichen Werdegang seit meiner Assistenten- und Referentenzeit am Max-Planck-Institut durch per- sonliche Unterstutzung und fachliche Auseinandersetzung in einer mich immer beeindruckenden Mischung von Toleranz und Kritik gefordert hat. Herrn Professor Dr. Eberhard Schmidt-ABmann danke ich fur wissenschaft- lichen Rat und vor aHem fUr die ErsteHung des Zweitgutachtens. Wesentliche Vorarbeiten fUr die rechtsvergleichenden Untersuchungen wurden wahrend eines Aufenthalts an der Harvard Universitat, Cambridge/ Massachusetts in den Jahren 1988/89 geleistet. Ein mit der Verleihung der Otto-Hahn-Medaille fur den wissenschaftlichen Nachwuchs verbundenes Stipendium der Max-Planck-GeseHschaft ermoglichte diesen Aufenthalt in den USA. Der Max-Planck-Gesellschaft sowie Herrn Professor Detlev F. Vagts, der mich wahrend meines Aufenthalts an der Harvard Law School betreute, schulde ich ebenfalls Dank. Den Direktoren des Max-Planck-Insti- tuts bin ich dafur dankbar, daB die Schrift in die Reihe der "Beitrage" des Instituts aufgenommen wurde. Die wissenschaftlich fruchtbare und in der kollegialen Zusammenarbeit besonders schone Zeit am Institut, wahrend der die Habilitationsschrift entstand, der vielfaltige wissenschaftliche Austausch mit den Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Direktoren sowie deren Unter- stutzung ist aus meiner akademischen Laufbahn nicht hinwegzudenken.