Synopses & Reviews
Mit den Veränderungen in den Staaten des ehemaligen Ostblocks und den im Gefolge des Zusammenbruchs neu aufbrechenden Nationalitätengegensätzen hat das Problem des Minderheitenschutzes besondere Aktualität erlangt. Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht hat daher 1991 eine Projektgruppe ins Leben gerufen, die Entwicklungsstand und Probleme des Schutzes ethnischer Minderheiten in Europa aufgearbeitet hat. Nachdem Teil 1 mit Landesberichten zu westeuropäischen Staaten 1993 erschien, enthält nun Teil 2 umfassende Darstellungen des Rechts der Minderheiten in Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, Rußland, Serbien, Slowenien und Ukraine. Diese werden ergänzt durch vergleichende Sachberichte zu den wichtigsten Aspekten des Minderheitenschutzes.
Synopsis
Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene spielt das Recht zum Gebrauch der Minderheitensprache eine zentrale Rolle fur den Minderheitenschutz . Dies ist nicht weiter verwunderlich, denn Sprache schafft Identitat. Nationen und Minderheiten definieren sich weitgehend durch ihre gemeinsame Sprache. Gerade im Kontext des minderheiten- spezifischen Erziehungswesens verdient das Verhaltnis zwischen Sprache, Gesellschaft und Kommunikation denn auch besondere Beachtung. Illustrativ ist insoweit das in der Soziolinguistik entwickelte Konzept der 2 kommunikativen Kompetenz . Danach beinhaltet Sprachfahigkeit nicht nur * Dr. iur., wissenschaftlicher Referent am Institut. Der nachfolgende Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Verf. am 20.10.1993 im Rahmen des vom Institut veranstalteten Kolloquiums "Das Minderheitenrecht europaischer Staaten" gehalten hat. Abkurzungen: AJIL = American Journal of International Law; BGE = Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts; BVerfGE = Entscheidungen des Bundesverfassungs erichts; BVerwGE = Entscheidungen des Bundesverwaltungsgenchts; DGVR = Deutsche Gesellschaft fur Volkerrecht; EGMR = Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte; EMRK = Europaische Menschenrechtskonvention; EuGRZ = Europaische Grundrechte- Zeitschrift; GG Grundgesetz; GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt; HRU = Human Rights Law Journal; IPBPR = Internationaler Pakt fur burgerliche und 'politische Rechte; JBl. = Juristische Blatter; OBGBl. = osterreichisches Bundesgesetzblatt; VfGH = Verfassungsgerichtshof; ZBl. = Schweizerisches Zentralblatt fur Staats- und Gemeindeverwaltung; ZP = Zusatzprotokoll.