Synopses & Reviews
Synopsis
Einstweilige Verf gungen stellen staatliche Sicherungsma regeln dar, die verhindern, dass die k nftige Durchsetzung eines Anspruchs erheblich erschwert oder vereitelt wird. Die Notwendigkeit dieses Instrumentariums des vorl ufigen, einstweiligen Rechtsschutzes ergibt sich aus der langen Zeitspanne, die zwischen Beginn des Erkenntnisverfahrens, Rechtskraft und Vollstreckbarkeit des daraus resultierenden Urteils liegt, in welcher die Exekutionsobjekte oftmals dem Gl ubigerzugriff vorab entzogen werden und die tats chliche Befriedigung der Gl ubiger scheitert. Im Zuge des EheR G 1978 wurde in 382 Abs 1 Z 8 EO zus tzlich die lit c eingef gt, um so die einstweilige Regelung der Ben tzung oder die einstweilige Sicherung ehelichen Gebrauchsverm gens und ehelicher Ersparnisse mittels einstweiliger Verf gung zu erm glichen. Besteht bei bevorstehender Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerkl rung der Ehe die Gefahr einer Verhinderung der Ben tzung dringend ben tigter Verm gensgegenst nde oder wird sogar die Beseitigung ehelichen Gebrauchsverm gens oder ehelicher Ersparnisse bef rchtet, so besteht die M glichkeit, die Erlassung einer einstweiligen Verf gung zu beantragen.