Synopses & Reviews
Keine positive Rechtsordnung kann Konflikten zwischen Rechtsbefehlen und individuellen Wertvorstellungen ausweichen. Die Reaktion des positiven Rechts auf Gewissenshaltungen und das Maß bewußtseinsformender Einwirkung des Staates reflektieren in geradezu exemplarischer Weise das Selbstverständnis einer Verfassungsordnung und das ihr zugrundeliegende Menschenbild. Die Rücksicht auf Gewissenspositionen steht ebenso wie das strikte Beharren auf Wertentscheidungen des positiven Rechts in einem Spannungsfeld, das von normativen Strukturprinzipien erzeugt wird, welche den Staat als Friedens- und Ordnungsmacht einerseits und als Garanten freier persönlicher Lebensgestaltung andererseits kennzeichnen und tragen. Im Vordergrund stehen die Bezüge zum Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Daneben haben vielfältige rechtstheoretische, soziologische und rechtsvergleichende Fragestellungen Eingang in die Untersuchung gefunden. Schwerpunkte bilden die Diskussion des Gewissensbegriffs aus empirischer und normativer Sicht sowie die Schranken, welche der Gewissensbetätigungsfreiheit durch allgemeine, weltanschaulich neutrale Gesetze gezogen sind.
Synopsis
Die vorliegende Arbeit wurde von der Juristischen Fakultat der Universitat Heidelberg im Sommersemester 1989 als Habilitationsschrift angenommen. Nach Jahresbeginn 1989 erschienene Literatur hat noch in den FuBnoten Berucksichtigung gefunden. Mein besonderer Dank gilt meinem hochverehrten akademischen Leh- rer, Herrn Prof. Dr. Karl Doehring, des sen Forderung und Rat wichtige WeichensteHungen mitbestimmt haben. Seinen Anregungen ist die Arbei- nicht nur bei ubereinstimmenden Positionen - in hohem MaBe verpflichtet. Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Jochen Abr. Frowein danke ich fur die stete Bereit- schaft zum offenen Gedankenaustausch und fur nicht nur sachlich, sondern auch methodisch weiterfuhrende Einsichten. Auch den anderen Direktoren des Max-Planck-Instituts fur auslandisches offentliches Recht und Volker- recht, Herrn Prof. Dr. Rudolf Bernhardt und Herrn Prof. Dr. Helmut Stein- berger, bin ich fur manche Impulse sowie fur die Bereitschaft des Instituts- direktoriums zu Dank verpflichtet, die Arbeit in die Reihe der Beitrage des Instituts aufzunehmen. Das Manuskript hat Frau Christa Schlechter mit geduldigem Einsatz er- steHt. Frau Marina Makarov danke ich fur die bewundernswerte Prazision, die ihre redaktionelle Federfuhrung charakterisiert. Eingeschlossen in diesen Dank sei auch Frau Anneliese Neureither fur ihre engagierte Mitwirkung.