Synopses & Reviews
Synopsis
Urheberrechtsschranken sind nach der Rspr. grds. eng auszulegen und nicht analogief hig. Die Autorin geht der Frage nach ob die an den technischen Fortschritt angepasste Weiterentwicklung der Urheberrechtsschranken einzeln, als Schrankengeneralklausel, mittels des Dreistufentests oder durch Vollharmonisierung angestrebt werden soll.