Synopses & Reviews
Art. 3 Abs. 1 des "Zwei-plus-Vier"-Vertrages schreibt den Verzicht des vereinten Deutschlands auf Herstellung und Besitz von sowie auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen unter Bezugnahme auf vorhandene Rechtsinstrumente fest. Ausgehend von dieser Norm beschäftigt sich die vorliegende Untersuchung mit der Entwicklung der Rechtsgrundlagen des deutschen Chemiewaffen-Verzichts unter besonderer Berücksichtigung ihres historisch-politischen Umfelds. Die völkerrechtlich relevante Praxis der beiden deutschen Staaten bis 1990 und des vereinten Deutschlands seit 1990 wird dargestellt und bewertet. Die einschlägigen Bestimmungen werden schließlich zu den materiellen Verbotsnormen der 1993 gezeichneten Chemiewaffen-Konvention in Beziehung gesetzt.
Synopsis
Die vorliegende Arbeit wurde von der Juristischen Fakultat der Univer- sitat Heidelberg im Wintersemester 1993/94 als Dissertation angenom- men. Sie beriicksichtigt die volkerrechtliche Praxis und Lehre bis zum August 1993. Spatere Entwicldungen und Veroffentlichungen, die erst nach diesem Zeitpunkt erschienen sind, konnten nur noch in EinzelfaIlen eingearbeitet werden. An dieser Stelle danke ich zunachst und vor allem meinem Doktorvater, Rudolf Bernhardt, der die Entstehung der Un- Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. tersuchung in groBer Geduld verfolgt hat. Gleichfalls bedanke ich mich bei Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. lochen Abr. Frowein als Zweitkorrektor der Arbeit. Gedankt sei neben dem Vorgenannten auch Herrn Prof. Dr. Helmut Steinberger und Herrn Prof. Dr. RUdiger Wolfrum fUr die Bereit- schaft, meine Studie in die Reibe der "Beitrage" des Instituts aufzuneh- men. Die Idee zu dieser Untersuchung geht auf Gesprache mit Herrn Dr. Horst Fischer, GeschiftsfUhrender Direktor des Instituts fUr Friedenssi- cherungsrecht und Humanitilres Volkerrecht an der Ruhr-Universitat wofUr ich ibm ebenfalls herzlich danken mochte. Bochum, zuriick, Wichtige Anregungen verdankt die Arbeit auBerdem der Teilnahme an einem Forschungsprojekt II Chemical Weapons Disarmament: Strategies and Legal Problems," die auf eine Einladung von Herrn Prof. Dr.