Synopses & Reviews
Synopsis
In den letzten Jahren zeichnet sich ein Trend ab. Nationale Gerichte rufen den Gerichtshof an, um im Zuge des Vorabentscheidungsverfahrens gem Art. 267 AEUV ihre innerstaatlichen Normen auf europarechtliche Konformit t pr fen zu lassen. Mit der Auslegung des Unionsrechts ist es dem Gerichtshof nicht nur m glich, den Vorrang des Unionsrechts vor nationalen Regelungen festzustellen, vielmehr hat er die M glichkeit erlangt, de facto nationales Recht zu berpr fen. Durch diesen direkten Pr fungsma stab f r nationales Recht gibt es kaum noch Rechtsbereiche, die man als "unionsstabil" ansehen kann. Abgesehen von explizit angef hrten Ausnahmen existieren keine nationalen Normbereiche mehr, die der Anwendung des Prim rrechts entzogen werden k nnen. Vor dem Hintergrund, dass die Rechtsprechung und die damit einhergehende Rechtssetzung des Gerichtshofes fast immer nur im Lichte der Ziele der Europ ischen Union zu bestehen haben, erkl ren sich die teils schwer vorhersehbaren und teilweise unsicheren Urteile.