Synopses & Reviews
Synopsis
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben."
Synopsis
Der Verfasser hat in den Jahren 1896 und 1900Schriften iiber die Berechnung der Umlagebeitrage bei den gewerblichen Berufsgenossen- schaften und iiber das Gefahrtarifwesen der Unfallversicherung ver- faBt. Die dabei erlsuterten Verfahren und Grundsil.tzewaren in Durch- fiihrung der in den Jahren 1884 bis 1887erlassenen Unfallversioherungs- gesetze entstanden. Seitdem ergaben sich verschiedene Anderungen, teils in Befolgung der neuen Fassung der Unfallversicherungsgesetze vom 30. Juni 1900, teils in Fortentwicklung der maBgebenden Rechtsanschauungen und Berechnungsmethoden. Durch die Reichsversicherungsordnung, die flir die Unfallversicherung mit dem 1.Januar 1913 in Kraft getreten ist, werden weitere wesentliche Anderungen herbeigefiihrt, namentlich flir den Rechtsgang. Die vorliegende Bearbeitung behandelt das Thema unter Berdok- sichtigung dieser verschiedener Neuerungen flir die gewerblichen nnd landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften mit Ausnahme der See- Berufsgenossenschaft. Diese konnte aus der Betrachtung ausseheiden, do. die Bearbeitung von der Erorterung des Gofahrtarifwesens ausgeht und die See-Berufsgenossenschaft keinen Gefahrtarif aufgestellt hat. Aus gleichem Grunde sind die Verhaltnisse der Zweiganstalten (bisher Versicherungsanstalten) nicht besprochen worden. Bei der Abfassung der Schrift wurden die Entscheidungen und An- leitungen des Reichsversicherungsamts, die Ansfiihrungen im Handbuch der Unfallversicherung (1.=3. Band 1909-1910), sowie in dem "Kommentar zur Reichsversicherungsordnung" von Hanow, Hoff- mann, Lehmann, Moesle und Rabeling und in der Handausgabe der "Landwirtschaftlichen Unfallversicherung" naeh der Reiohsver- sicherungsordnung von Noetel beachtet.