Synopses & Reviews
In the 17th century natural and international law stood as the first theory of the modern state. But what did it look like before it was caught up in the history of modern statehood? In the topology of early modern knowledge ius naturae was regarded as a body of established thinking common to all disciplines. Philosophy, theology and jurisprudence were in complete agreement on a number of points: natural law was God-given; since the act of Creation divine commandments had been inscribed into the hearts of men; natural law, the Decalogue, and the demands of ethics were identical. Natural law was nothing other than the eternal order imposed on humankind and the world by God since time began. Can this idea be reconciled with the modern state, its origins in disorder, and its need for the decision-making exercise of will?
Synopsis
Die Geschichte des modernen politischen Denkens ist zum groen Teil die Geschichte des Naturrechts, das dem neuzeitlichen Staat seine erste rationale Begrundung lieferte. Dennoch ist das Naturrecht viel alter und geht auf die Antike zuruck. Wie sah es im 16. Jahrhundert aus, bevor es zur offiziellen Staatstheorie wurde? Die Vorstellung zweier feindlicher konfessioneller Lager - protestantisches Naturrecht von Melanchthon versus katholisches Naturrecht der Schule von Salamanca - verkennt den topologischen Charakter des fruhneuzeitlichen Wissens. Eher als nach Konfessionen lat sich das Naturrecht im 16. Jahrhundert nach Disziplinen rekonstruieren, die durch besondere Fragestellungen und Methoden gekennzeichnet sind. Alle Varianten dieser Naturrechtslehre teilen ein gemeinsames Gedankengut. Sowohl von Theologen als auch von Philosophen und Juristen wird das ius naturae als eine Reihe von angeborenen Geboten verstanden, die mit dem Dekalog und den Grundregeln der Ethik identisch sind, von Gott in die Herzen der Menschen geschrieben wurden und, obwohl getrubt, auch nach dem Sundenfall wirken. Unterschiede treten erst dann auf, wenn die formalen Eigenschaften dieser Gebote festzulegen sind: Sind sie angeborene Ideen oder sollen sie als ein inhaltsloses Vermogen verstanden werden? Indem sie auf diese Fragen antwortete, konnte die humanistische Jurisprudenz durch eine langwierige Diskussion diesselbe Gliederung entwickeln, die vom modernen Naturrecht im 17. Jahrhundert verwendet wurde. Dennoch blieb das Naturrecht des 16. Jahrhunderts weit entfernt von der >modernen politischen Wissenschaft
Description
Includes bibliographical references (p. [219]-251).