Synopses & Reviews
Synopsis
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben."
Synopsis
Es durfte heute kaum noch einen deutschen Juristen geben, dem das im Wirtschaftsleben geltende Recht auch nur annahernd so vertraut ist, wie dies vor dem Kriege allgemein der Fall war - ganz zu geschweigen von dem Grade, den die Rechtsunkenntnis der nicht juristisch vorgebil- deten Beamten, Kaufleute UI'lW. erreicht hat. Eigene Erfahrungen ver- anlaten mich, zunachst zum Zwecke der Selbstbelehrung eine Zu- sammenstellung uber die neuere Rechtsentwicklung anzufertigen. Aus ihr ist eine Vorlesung und aus dieser die vorliegende Schrift hervor- gegangen. Ihr Ziel ist lediglich, eine Ubersicht zu geben. Ich mute daher versuchen, aus dem unubersehbaren, ungefugen und wirren Stoff das Wichtigste herauszuheben und in eine ertragliche systematische Ordnung zu bringen. Dabei war mein Bestreben vor allem darauf ge- richtet, eine bloe Anhaufung von Einzelheiten zu vermeiden und nach Moglichkeit eine zusl1mmenhangende Darstellung zu bieten, die die groen Linien der Entwicklung erkennen lat. Ausgegangen bin ich vom Privatrecht, doch sind die Nachbargebiete in weitestem Umfange mitherangezogen. Namentlich sind die neueren offentlich-rechtlichen Gestaltungen insoweit berucksichtigt worden, wie sie an Stelle fruherer privatrechtlicher Regelungen getreten sind. Die Schrift bildet insoweit eine Erganzung der systematischen Darstellungen des burgerlichen und Handelsrechts. Der Ausdruck "Wirtschaftsrecht," der selbstverstandlich nicht eine neue Disziplin postuliert, sondern eben nur eine uberschrift sein soll, durfte das Wesentliche des Inhalts am besten bezeichnen. Die rein offentlich-rechtlichen Materien sind freilich auch dann beiseite gelassen, wenn sie das Wirtschaftsleben betreffen, so das Steuerrecht und die offentliche Versicherung.