Synopses & Reviews
Synopsis
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben."
Synopsis
Das Reichsgesetz vom 24. Dezember 1911, betreffend den Ausbau der deutschen \VasserstraBen und die Erhebung von Schiffahrtsabgaben, bildet den AbschluB einer jahrzehntelangen wirtschaftspolitischen Entwickelung, welche auf die gebiihren- mlWige Finanzierung von Strombauten gerichtet war und schlieB- lich in dem 19 des preuBischen WasserstraBengesetzes vom 1. April 1905 einen landesgesetzlichen Ausdruck fand. Die ein- zelnen Phasen dieser Entwickelung sind bei Peters Schiff- fahrtsabgaben, zweiter Teil, die wirtschaftliche Lage S. 20 bis 36, Leipzig, Duncker & Humblot 1 108 dargestellt. Dem Streite dariiber, ob die in jenem HJ angeordnete Erhebung von Schiffahrtsabgaben "auf den im Interesse der Schiffahrt regu- lierten Fliissen" mit Art. 54 der Reichsverfassung vereinbar sei, soUte durch einen im Jahre 1909 beim Bundesrate eingebrachten Gesetzentwurf ein Ende gemacht werden. Der Entwurf be- zweckte eine authentische Auslegung des Art. 54 und die Bil- dung von Zweckverbanden unter den Bundesstaaten des elll- zelnen Stromgebietes zur genossenschaftlichen Finanzierung von Schiffahrtsverbesserungen durch gemeinsam zu erhebende Ab- gaben in der Weise, daB die Zustimmung einzelner Staaten unter gewissen Voraussetzungen durch BeschluB -des Bundes- rats erganzt werden konnte. Der Entwurf erfuhr im Bundesrate gewisse Anderungen, deren wesentlichste dahin ging, daB die Bildung del' Zweck- verbande nicht der Initiative der Bundesstaaten iiberlassen bleiben, sondern unmittelbar durch das Gesetz erfolgen sollte; hierdurch wurde die von einigen Bundesstaaten lebhaft bean- standete Ermachtigung des Bundesrats zu autoritativen Ein- griffen in die Verbandsbildung entbehrlich. 1* Einleitung.