Synopses & Reviews
Projektarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,2, Duale Hochschule Baden-W ttemberg, Stuttgart, fr her: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Kommentar des Dozenten: Eine insgesamt herausragende Projektarbeit Die anspruchsvolle Thematik wird umfassend er rtert, wobei die Verfasserin mit kritischen Stellungnahmen nicht spart. Die Darstellung verschiedener K ndigungssituationen ist beeindruckend und zeugt von gewaltigem Flei und Verst ndnis. Die Argumentation ist in sich logisch und konsistent, die anspruchsvollen juristischen Begrifflichkeiten werden bemerkenswert genau verwendet. Nur kleinere Monita verm gen dabei den hervorragenden Gesamteindruck der Arbeit kaum zu tr ben., Abstract: In den letzten Jahren ist in der ffentlichkeit eine Debatte ber fristlose K ndigungen bei Bagatelldelikten entbrannt. In den Medien h ufen sich die F lle, in denen Arbeitnehmer wegen des Diebstahls geringwertiger G ter entlassen werden. Diese und hnliche Entscheidungen widersprechen dem Gerechtigkeitsempfinden vieler B rger. Schwere sozialrechtlichen Folgen stehen dem geringen finanziellen Schaden gegen ber. Obwohl die ffentlichkeit mit Unverst ndnis reagiert, f hrt das BAG eine strenge Linie, wenn es um Verm gensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers geht. Es hat den Eindruck, dass zwei Welten, die juristische Fachwelt und die Welt der emp rten Laien, aufeinanderprallen. W hrend den Juristen der Vorwurf gemacht wird, es fehle ihnen an menschlicher Urteilskraft, wird den Laien vorgeworfen, sie sollen die Urteilsgr nde genauer lesen. Es stellt sich daher die Frage, welche Urteilsgr nde die arbeitsgerichtliche H chststrafe rechtfertigen und seit wann diese Prinzipien angewendet werden. Au erdem ist zu erl utern, welche au erordentlichen K ndigungsgr nde dar ber hinaus im Arbeitsrecht gelten und ab wann ein Arbeitgeber auf eine Abmahnung verzichten kann. Unter Ber cksichtigung der Tatsache, dass der Diebstahl von G
Synopsis
Projektarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,2, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg, Stuttgart, fruher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren ist in der Offentlichkeit eine Debatte uber fristlose Kundigungen bei Bagatelldelikten entbrannt. In den Medien haufen sich die Falle, in denen Arbeitnehmer wegen des Diebstahls geringwertiger Guter entlassen werden. Diese und ahnliche Entscheidungen widersprechen dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Burger. Schwere sozialrechtlichen Folgen stehen dem geringen finanziellen Schaden gegenuber. Obwohl die Offentlichkeit mit Unverstandnis reagiert, fuhrt das BAG eine strenge Linie, wenn es um Vermogensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers geht. Es hat den Eindruck, dass zwei Welten, "die juristische Fachwelt" und die Welt "der emporten Laien," aufeinanderprallen. Wahrend den Juristen der Vorwurf gemacht wird, es fehle ihnen an menschlicher Urteilskraft, wird den "Laien" vorgeworfen, sie sollen die Urteilsgrunde genauer lesen. Es stellt sich daher die Frage, welche Urteilsgrunde die arbeitsgerichtliche "Hochststrafe" rechtfertigen und seit wann diese Prinzipien angewendet werden. Auerdem ist zu erlautern, welche auerordentlichen Kundigungsgrunde daruber hinaus im Arbeitsrecht gelten und ab wann ein Arbeitgeber auf eine Abmahnung verzichten kann. Unter Berucksichtigung der Tatsache, dass der Diebstahl von Gutern unter 50 Euro im Strafrecht meist ohne Konsequenzen bleibt, wahrend die gleiche Tat einem Arbeitnehmer seine existenzielle Grundlage entzieht, stellt sich folgende Frage: Sollen Vermogensdelikte bis zu einem bestimmten Wert zu keiner Kundigung fuhren? Diese und weitere Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden. Die Aufzahlung auerordentlicher Kundigungsgrunde erfolgt auf Grund des begrenzten Umfangs der Arbeit nicht abschlieend. Es soll lediglich ein Uberblick uber auerordentliche Kundigungsgrunde gegeben werden, um die Tendenz und Grund