Synopses & Reviews
Synopsis
Das oberste Leitungsorgan der zweigliedrigen Gesellschaftsform GmbH setzt sich zusammen aus Gesellschaftern und Gesch ftsf hrung. Durch diese Konstellation steht der GmbH-Gesch ftsf hrer in einem Spannungsverh ltnis: Er hat eine Folgepflicht bez glich der Weisungen der Gesellschafter. Andererseits ist er das Vertretungsorgan der GmbH, d. h., er ist verantwortlich f r die Gesch ftsf hrung und geht Haftungsrisiken ein, sofern er sich nicht an zwingende Vorschriften h lt. Die Grundlage der T tigkeit des GmbH-Gesch ftsf hrers basiert auf einer Doppelstellung: Einerseits die Organstellung, welche durch zwingende gesellschaftsrechtliche Regelungen gepr gt ist, auf der anderen Seite der Anstellungsvertrag, der die inhaltliche Ausgestaltung des Dienstvertrages und die pers nlichen Rechtsbeziehungen regelt. Diese Arbeit beleuchtet die Einordnung des Anstellungsvertrages hinsichtlich der Abgrenzung zwischen freiem Dienstvertrag und Arbeitsvertrag, die gepr gt ist durch BAG- und BGH-Rechtsprechung, und geht auf die rechtlichen Folgen anhand der einschl gigen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften ein. Der zweite Teil besch ftigt sich sodann mit der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung.