Synopses & Reviews
Synopsis
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben."
Synopsis
Das soziale Versieherungsreeht greift in unser gesamtes Wirlsehafts- leben tiefer ein als irgend ein anderer Reehtszweig. Trotzdem ist seine Kenntnis bei Niehtjuristen wie bei Juristen nur eine geringe. Die Ur- saehe ffir diese auffallende Erseheinung liegt wohl weniger in der viel- gescholtenen Sehwierigkeit der Materie, als in dem Mangel an ge- eigneten Hifsmitteln. 1st doeh seit nahezu 20 Jahren ein zusammon- fassendes Lehrbueh nieht mehr ersehionen Und doeh wurde gerade in dieser Zeit das soziale Versieherungsreeht dureh Gesetzgebung und Reehtspreehung in so durehgreifender Weise umgestaltet und aus- gebaut, daB die alteren Darstellungen kein aueh nur annaherndes Bild des geltenden Reehtszustandes geben konnen. So lag deJ: ' Gedanke nahe, gerade jetzt, wo diese rasehe Entwieklung dureh die beiden groBen sozialpolitisehen Gesetze des vergangenen Jahres einen gewissen AbschluB erreicht hat, den Versuch einer systematischen Darstellung zu unternehmen. Der Plan ging dahin, das neue Versicherungsrecht auf wissen- schaftlieher Grundlage mogliehst iibersiehtlieh und ver- standlieh darzustellen Daraus ergab sieh die Notwendigkeit, ein- mal die wosentliehen Grundlinien aus der Fiille des Rechtsstof'fs heraus- zuarbeiten und sie zu einem fiir aIle Versicherungszweige einheit- lichen, bis in die einzelnen Paragraphen gleichmaBig durchgefiihrten System zusammenzufassen, anderseits durch moglichste Gliederung des Stof'fes im cinzelnen und durch Beifiigung praktischer Beispiele auch verwickeltere Materien dem Verstandnis naher zu bringen. Der "GrundriB" will vor allem eine Einfiihrung bieten. Daher konnte auf Einzelfragen, soweit sie nicht besonderes Interesse be- anspruchen oder fiir das Verstandnis des ganzen von Wichtigkeit sind, regelmaBig nicht eingegangen worden.