Synopses & Reviews
Der TVöD hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarif-Vertrag) BAT für die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsverträge. Dadurch wurde das bisherige - am Beamtenrecht orientierte - Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in der Aufhebung der Trennung zwischen Arbeiter und Angestellten, Schaffung eines leistungsorientierten Vergütungssystems und der Einstieg in ein neues Eingruppierungsrecht Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Einführung von Rahmenzeiten, Arbeitszeitkorridoren und Arbeitszeitkonten, Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten bei anderen Arbeitgebern. Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der Kommentar vermittelt dem Leser die nötige Orientierung, um den TVöD in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des öffentlichen Dienstes zurück zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise - mit der notwendigen kritischen Distanz - begleiten. Der Kommentar umfasst den Allgemeinen Teil, den Besonderen Teil Verwaltung (VKA) sowie die wichtigsten Übergangsvorschriften einschließlich der Übergangsvorschriften zur Eingruppierung. Die gemeinsame Buchreihe von Springer und Forum verbindet die Tradition eines führenden internationalen Verlages mit der kreativen Kompetenz eines modernen Fortbildungsinstituts für Fach- und Führungskräfte. Wissenschaftliche Vertiefung und praktische Anwendung sorgen für eine ausgewogene Rechtsinterpretation und garantieren eine zuverlässige und aktuelle Aufbereitung für die Praxis. FORUM Institut und Springer Partner in der juristischen Aus- und Fortbildung
Synopsis
Abschied vom Beamtenrecht: Ab dem 1.10.2005 wird der BAT abgel st vom TV D, der erstmals ein eigenst ndiges Arbeitsrecht f r den ffentlichen Dienst darstellt. Rund 3,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind davon betroffen, unz hlige Arbeitsvertr ge m ssen neu ausgefertigt werden. Der kompakte Tv D-Kommentar hilft zuverl ssig und praxisorientiert bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Strukturen.
Synopsis
Tarifvertrag f r den ffentlichen Dienst - Allgemeiner Teil (TV D - AT).- Geltungsbereich.- Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit.- Allgemeine Arbeitsbedingungen.- Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung.- Qualifizierung.- Regelm ige Arbeitszeit.- Sonderformen der Arbeit.- Ausgleich f r Sonderformen der Arbeit.- Bereitschaftszeiten.- Arbeitszeitkonto.- Teilzeitbesch ftigung.- Eingruppierung.- Eingruppierung in besonderen F llen.- Vor bergehende bertragung einer h herwertigen T tigkeit.- Tabellenentgelt.- (Bund) Stufen der Entgelttabelle.- (VKA) Stufen der Entgelttabelle.- Allgemeine Regelungen zu den Stufen.- (Bund) Leistungsentgelt.- (VKA) Leistungsentgelt.- Erschwerniszuschl ge.- Jahressonderzahlung.- Bemessungsgrundlage f r die Entgeltfortzahlung.- Entgelt im Krankheitsfall.- Besondere Zahlungen.- Berechnung und Auszahlung des Entgelts.- Betriebliche Altersversorgung.- Erholungsurlaub.- Zusatzurlaub.- Sonderurlaub.- Arbeitsbefreiung.- Befristete Arbeitsvertr ge.- F hrung auf Probe.- F hrung auf Zeit.- Beendigung des Arbeitsverh ltnisses ohne K ndigung.- K ndigung des Arbeitsverh ltnisses.- Zeugnis.- Anwendung weiterer Tarifvertr ge (VKA).- Ausschlussfrist.- Begriffsbestimmungen.- In-Kraft-Treten, Laufzeit.- Tarifvertrag f r den ffentlichen Dienst - Besonderer Teil Verwaltung (TV D-BT-V).- Geltungsbereich.- Allgemeine Pflichten.- Saisonaler Ausgleich.- berstunden.- Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld.- Besch ftige im Betriebs- und Verkehrsdienst von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und deren Nebenbetrieben.- Besch ftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst.- Besch ftigte in Forschungseinrichtungen mit kerntechnischen Forschungsanlagen.- Besch ftigte im forstlichen Au endienst.- Besch ftige in Hafenbetrieben, Hafenbahnbetrieben und deren Nebenbetrieben.- Besch ftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben.- Besch ftigte als Lehrkr fte.- Besch ftigte als Lehrkr fte an Musikschulen.- Besch ftigte als Schulhausmeister.- Besch ftigte beim Bau und Unterhaltung von Stra en.- Besch ftigte an Theatern und B hnen.- In-Kraft-Treten, Laufzeit.
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Der TV D hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarifvertrag) BAT f r die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des ffentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsvertr ge. Dadurch wurde das bisherige am Beamtenrecht orientierte Arbeitsrecht des ffentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in derAufhebung der Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten, Schaffung eines leistungsorientierten Verg tungssystems und dem Einstieg in ein neues EingruppierungsrechtFlexibilisierung der Arbeitszeit durch Einf hrung von Rahmenzeiten, Arbeitszeitkorridoren und Arbeitszeitkonten, Ausweitung der Einsatzm glichkeiten bei anderen Arbeitgebern.Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Dieser Kommentar vermittelt dem Leser die n tige Orientierung, um den TV D in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des ffentlichen Dienstes zur ck zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise mit der notwendigen kritischen Distanz begleiten.
Table of Contents
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Allgemeiner Teil: Allgemeine Vorschriften.- Arbeitszeit.- Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen.- Urlaub und Arbeitsbefreiung.- Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.- Übergangs- und Schlussvorschriften.- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Besonderer Teil: Allgemeine Vorschriften.- Sonderregelungen (VKA).- Übergangs- und Schlussvorschriften (VKA).- Anhang.